Was ist eine Vorsorgevollmacht und was muss ich bei der Erstellung beachten?

Der Begriff der Vorsorgevollmacht ist Vielen bekannt. Nicht immer ist jedoch klar, was eigentlich dahintersteckt. Was unterscheidet etwa eine Vorsorgevollmacht von einer Patientenverfügung? Welche Vor- und welche Nachteile hat das Erteilen einer Vorsorgevollmacht? Im Folgenden klären wir Sie auf.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht greift dann, wenn eine Person aufgrund von Alterserscheinungen, Krankheit oder einer Notsituation nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln. Mit der Vorsorgevollmacht wird dann eine andere Person eingesetzt, sie zu vertreten. Das betrifft nicht nur medizinische Entscheidungen, etwa ob eine Operation durchgeführt werden sollte oder nicht, sondern auch umfangreiche weitere Befugnisse wie das Vertreten in postalischen oder behördlichen Angelegenheiten, in Belangen der Krankenversicherung und bei Bankgeschäften. Wenn eine notarielle Beurkundung der Vollmacht vorliegt, können die Betroffenen sogar in Immobilienfragen vertreten werden.

Was ist der Unterschied zu einer Patientenverfügung?

Nicht selten wird die Vorsorgevollmacht mit der sogenannten Patientenverfügung verwechselt. Letztere regelt aber nur die Wahl von medizinischen Behandlungen, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist rechtswirksam eine Entscheidung zu äußern. Mit der Vertretung in postalischen, behördlichen, Bank- und gegebenenfalls Immobilienangelegenheiten ist die Spannweite der Vorsorgevollmacht deutlich größer.

Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht

Großer Vorteil der Vorsorgevollmacht ist, dass kein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt werden kann. Dies würde passieren, wenn eine Person keine Behandlungsentscheidungen mehr treffen kann. Typische Beispiele sind der schwer Demenzkranke oder der Komapatient. Beim Amtsgericht können Nahestehende oder die behandelnden Ärzte die Betreuung einfordern. Wer nicht möchte, dass eine fremde Person Entscheidungen über das eigene Leben trifft, kann dann nichts mehr dagegen tun: Selbst, wenn die Familie des Betroffenen keinen Berufsbetreuer möchte, kann das Gericht die Betreuung durchsetzen. Eine Vorsorgevollmacht kann diese Situation verhindern. Damit ist klar geregelt, wer den Betroffenen vertritt – und ein Berufsbetreuer wird nicht benötigt.

Allerdings sollte zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ein enges Vertrauensverhältnis herrschen. Für gewöhnlich enthält die Vorsorgevollmacht nämlich eine Generalvollmacht: Ohne Einschränkung kann der Bevollmächtigte wesentlich in zentrale Bereiche des Lebens des Vertretenen eingreifen. Das bedeutet meistens auch, dass er auf das Bankguthaben zugreifen und darüber verfügen darf. Um Missbrauch auszuschließen, ist es deshalb unerlässlich, dass der Vollmachtgeber sich der guten Sorge durch den Bevollmächtigten sicher ist. Einer bekannten Person vertraut man jedoch eher als einer fremden, bedeutende Entscheidung im eigenen Sinne zu treffen. Die Wahl des Bevollmächtigten sollte trotzdem nicht vorschnell getroffen werden.

Worauf muss ich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht achten?

Im Gegensatz zu Testamenten muss eine Vollmacht ohne Hinzuziehen eines Notars nicht vollständig handschriftlich geschrieben sein. Da es keine Vorschriften gibt, welche Form eine Vollmacht haben muss, wäre grundsätzlich auch möglich die Vollmacht mündlich zu erteilen. Selbstverständlich sollte eine Vollmacht aber schriftlich festgehalten werden, um sie beweisen zu können. Wirksam ist eine schriftliche Vollmacht mit einer handschriftlichen Unterschrift. Der Text der Vollmacht darf also maschinell erstellt sein. Wenn die Vollmacht auch Immobilienangelegenheiten betreffen soll, muss ein Notar sie beurkunden, damit sie wirksam ist. Die Vollmacht nur im heimischen Schrank aufzubewahren, hat klare Nachteile: Zum einen könnte das Dokument vernichtet werden, wenn etwa jemand mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, wer als Vertreter eingesetzt wird. Zum anderen könnte dann ein Richter bereits einen gerichtlichen Berufsbetreuer anordnen, bevor die Vollmacht greift. Mit der Vorsorgevollmacht aus dem heimischen Schrank könnte diese Bestellung aufgehoben werden, jedoch vergeht dann möglicherweise wertvolle Zeit, in der eine Entscheidung nicht im Sinne des Betreuten getroffen werden könnte.

Aufnahme der Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Um die Bestellung eines Berufsbetreuers von Vornherein zu verhindern, kann die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer verzeichnet werden – die Kosten belaufen sich auf nur 11 €. Jedes Gericht muss vor der Bestellung eines Berufsbetreuers zunächst prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht registriert ist. Keine Sorge müssen Sie sich beim Datenschutz machen: Nur Gerichte können auf das Register zugreifen.

Notar Sebastian Jannsen

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