Stirbt ein Erblasser, geht sein gesamtes Vermögen an einen oder mehrere Erben über. Das schließt auch seine Schulden mit ein. Für den Erben kann sich diese Vermischung aus eigenem Vermögen und geerbtem Vermögen sowie eigenen Schulden und geerbten Schulden als verwirrend und kompliziert darstellen. Stirbt zum Beispiel ein Mieter und der Erbe steht fest, könnte es passieren, dass der Vermieter mögliche Mietrückstände geltend macht. Ist der Nachlass dann unübersichtlich, macht der Vermieter seine Ansprüche beim Erben geltend. Abhilfe schafft hierbei die Anordnung einer Nachlassverwaltung, welche für die saubere Trennung von Nachlassvermögen und eigenem Vermögen des Erben sorgt. Somit bleibt das Eigenvermögen des Erben unberührt.