Jede dritte Ehe wird geschieden – mindestens sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden. Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.
Das Gerichtsverfahren für die Scheidung dauert oft sehr lange. Teilweise kann das Verfahren mehr als ein Jahr dauern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es aber auch deutlich schneller: Nämlich dann, wenn die Eheleute sich bei einer Notarin oder einem Notar über die wichtigsten Folgen der Scheidung einigen. Bei Vorliegen einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung schon innerhalb von ein bis drei Monaten nach Ablauf des Trennungsjahrs ausgesprochen werden. Es lassen sich auch Teilbereiche regeln, die dann nicht mehr zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden müssen und so Kosten und Zeit sparen. Mit der Notarin oder dem Notar lässt sich in einer Besprechung klären, wo Einigungsfähigkeit besteht, wer welches Vermögen (z.B. Haus, Auto, Konten, Depot) erhält und ob ein Ehegatte von dem anderen noch einen bestimmten Geldbetrag als Zugewinnausgleich bekommen soll. Auch Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) können einvernehmlich bei der Notarin oder dem Notar getroffen werden. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, spielt das Sorgerecht oft eine Rolle.
Typische Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:
- Durchführung oder Verzicht auf Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Regelungen zum Versorgungsausgleich
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht bzw. Umgangsrecht
- Verteilung der Kosten der Scheidung
Dabei geht es um weitreichende Entscheidungen. Auch wenn in der Scheidungssituation oft der Wunsch vorherrscht, die Sache möglichst schnell zu beenden, sollten beide Seiten den fairen Interessenausgleich in Ruhe prüfen, am besten jeder mit einer eigenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stehen sich die Positionen unversöhnlich gegenüber, kann manchmal eine Mediatorin oder ein Mediator helfen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Für die rechtliche Gestaltung steht die Notarin oder der Notar als neutraler Berater für beide Eheleute zur Verfügung. So kommt es meistens zu einer Einigung, wenn die Eheleute bereit sind, miteinander zu reden. Die gemeinsame Vereinbarung des Notartermins ist dabei der erste Schritt zu einer Scheidung ohne großen Streit vor Gericht.
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