Was ist ein Erbschein und was muss ich bei der Beantragung beachten?
- Sebastian Jannsen
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Um ein Erbe anzutreten, wird ein Erbschein benötigt – außer der Erblasser hat vor seinem Ableben ein Testament beim Notar erstellen lassen. Wer im Erbfall die Verfügung über Bankguthaben oder einen Grundbucheintrag für die hinterlassene Immobilie erwirken möchte, benötigt sonst einen Erbschein. In den folgenden Zeilen wird an anschaulichen Beispielen erklärt, in welchen Situationen ein Erbschein erforderlich ist, wer diesen beantragt und welche Unterlagen erbracht werden müssen, um einen Erbschein zu erhalten.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Was steht in einem Antrag für einen Erbschein?
Und was steht im Erbschein selbst?
Im Erbschein ist vom Amtsgericht festgehalten, wer erbt. Nicht im Erbschein enthalten ist, wenn der Erblasser ein Vermächtnis zukommen lässt. Das Vermächtnis verschafft dem Erblasser die Möglichkeit, auch außerhalb der gesetzlichen Erbfolge den Nachlass zu verteilen. Wenn kein Testament vorliegt, gibt es auch kein Vermächtnis.
Ein Beispiel: Herr Schmidt hat seiner Tochter in einem Testament als Erben eingesetzt. Seiner Ehefrau hat er als Vermächtnis das Eigentum an seinem Eigenheim zugesprochen. Das Amtsgericht stellt in diesem Fall fest, dass die Tochter alleinige Erbin ist. Im Erbschein wird nur sie erwähnt. Das Eigentum an dem Haus kann Frau Schmidt gegenüber ihrer Tochter einfordern. Der Erbschein stellt jedoch nur die Erben fest.
Wo stelle ich den Erbscheinsantrag? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wer stellt den Erbscheinsantrag?
Welche Nachweise und Unterlagen brauche ich für einen Erbscheinsantrag?
- Einen amtlichen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Die Sterbeurkunde des Verstorbenen und Erblassers
- Das Familienstammbuch
- Vollständige Namen und Anschriften der Erben und weiterer Verwandter
Notar Sebastian Jannsen
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