Was muss ich bei einer Immobilien-Übertragung beachten?
- Sebastian Jannsen
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Worauf ist vor der Unterzeichnung des Übertragungsvertrags zu achten?
Das Vertragsdokument sollte weitgehende Sicherheiten für die Übertragenden, meistens die Eltern, enthalten. Damit es im Fall der Fälle nicht dazu kommt, dass den Übertragenden das Wohnen in den ursprünglich eigenen vier Wänden untersagt wird, sollten sie ein Wohnrecht vertraglich festhalten. Das bedeutet: Auch wenn der Eigentümer wechselt, behalten die Übertragenden ein lebenslanges Recht in der Immobilie zu wohnen – ohne im Gegenzug Mietzahlungen leisten zu müssen.
Eine umfangreichere Variante ist der sogenannte Nießbrauch: Das Nießbrauchrecht ermöglicht, die Immobilie nicht nur selbst zu bewohnen, sondern auch Mieteinnahmen durch die Vermietung an Dritte zu erzielen. Dies kann sich zum Beispiel als sinnvoll erweisen, wenn der oder die Übertragenden das Haus nicht mehr selbst bewohnen können und in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen. Die Mieteinnahmen können dann die Finanzierung des Zimmers in einer Pflegeeinrichtung erleichtern.
Nicht vergessen werden sollte die Option, die Immobilien-Übertragung wieder rückgängig machen zu können.
Der Wunsch zu einer Rück-Übertragung kann handfeste finanzielle Gründe haben – oder entstehen, weil sich das Verhältnis zwischen Eltern und Kind verschlechtert hat. „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ gilt in Fällen verschiedener Umstände, zum Beispiel:
- Versterben des Kindes vor den Eltern
- Insolvenz des Kindes
- Zwangsvollstreckung beim Kind, die auch den Grundbesitz betrifft
- Grober Undank – wenn es zu Spannungen oder Streitigkeiten zwischen Eltern und Kind kommt
- Süchte (Spiel-, Drogen oder Alkoholsucht)
- Das Kind tritt einer Sekte bei
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